26.02.2008 13:17

Änderungen der Verbandsjugendordnung geplant

Präsidium und Vorstand des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) sowie die Vorsitzenden der Jugendausschüsse der NFV-Bezirke und -Kreise haben am Wochenende wichtige Weichenstellungen für bedeutende Änderungen bzw. Ergänzungen der Jugendordnung des Verbandes vorgenommen. Demnach sollen mit Beginn der Spielzeit 2008/2009 zwei oder mehrere Vereine einen rechtlich eigenständigen Verein als Junioren-Förder-Gemeinschaft (JFG) gründen können, wenn ein räumlicher Zusammenhang gegeben ist. Bei Neugründung einer JFG werden die Mannschaften der einzelnen Altersklassen in die Spielklasse eingegliedert, für die sich die Stammvereine vor dem Zusammenschluss sportlich qualifiziert hatten. Für sie ist ein Aufstieg in alle Spielklassen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) möglich.

Einzelheiten werden z. Zt. noch mit dem DFB abgestimmt, der seinerseits eine bundesweit einheitliche Regelung für die Gründung von reinen Jugendvereinen anstrebt, die sowohl der Förderung des Breiten- als auch des Leistungssportes dienen soll.

Geändert werden soll zudem der Paragraph 13 der Verbandsjugendordnung. Demzufolge sollen Jugend-Spiel-Gemeinschaften (JSG) ihren bisherigen Status als reine "Notgemeinschaften" verlieren. Um der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen, soll vielmehr eine weitgehend vorbehaltlose Anerkennung einer JSG mit bis zu drei Vereinen auf Kreisebene erreicht werden. Eine Aufstiegsmöglichkeit ist für die JSG jedoch auch künftig nur bis zur Bezirksebene vorgesehen, wobei ein Aufstieg nur für eine Mannschaft pro Altersklasse genehmigt wird.

Eine Beschlussfassung der geplanten Änderungen soll anlässlich der Beiratssitzung des Verbandes am 17. Mai 2008 erfolgen.

 

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