Allgemeine Handlungsanweisung für den Sportbetrieb
Auf Basis der aktuellen Corona-Regeln, hat sich auch die Handlungsanweisung für den Sportbetrieb bei Blau-Weiss Hollage angepasst: Zwar wurde einerseits die 3G-Regel aufgehoben, andererseits fallen keinesfalls sämtliche Vorgaben weg! Wir weisen weiterhin auf ein rücksichtsvolles Verhalten vor, beim und nach dem Sportbetrieb hin und bitten insbesondere darum, auftretende Corona-Infektionen in den Trainingsgruppen und Mannschaften bekannt zu geben. Ebenfalls wird empfohlen, regelmäßig Schnelltests durchzuführen.
Es gelten weiterhin die bekannten, allgemeinen Hygieneregeln (AHA+L)! Sportartspezifische Details sind zusätzlich zu den hier aufgeführten Regularien zu beachten!
Allgemein ist Folgendes einzuhalten:
• In den Gebäuden wird das Tragen von Masken empfohlen (medizinische Maske oder FFP2).
• Insbesondere in den Eingangsbereichen der Turnhallen ist auf die Abstandsregel zu achten.
• Eine Nutzung der Vereinsbullis ist möglich. Das Tragen von Masken wird empfohlen.
• Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet (Personenanzahl beachten).
• Das Führen von Anwesenheitslisten ist nicht mehr zwingend erforderlich, es wird jedoch für alle Sportgruppen empfohlen. Die Dokumentation kann über die Luca-App oder eine Teilnehmerliste geführt werden.
Diese Vorgaben gelten bis auf Weiteres durch die Veröffentlichung auf der Vereinshomepage.
Das Präsidium